Navigation überspringen

In Photovoltaik investieren auf gepachteter Fläche!

Profitieren Sie in vielfältigen Bereichen durch unsere erfahrenen Kooperationspartner.

Solaranlage als Investment kaufen
Solar Investment kaufen
Photovoltaik Investment verkaufen
Solar Investment verkaufen
Großflächige Dächer verpachten
Dachfläche vermieten
Freifläche verpachten ab 1 Hektar
Grundstück verpachten

Marktprämienmodell

Inhaltsverzeichnis:

Erträge großer Photovoltaik-anlagen sichern

Das Marktprämienmodell spielt eine wichtige Rolle bei der Vermarktung von Solarstrom und fördert die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt. Es bietet Betreibern von größeren Photovoltaikanlagen eine flexible und wirtschaftlich attraktive Alternative zur klassischen Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Anlagenbetreiber erhalten dabei den Marktwert ihres Stroms an der Börse sowie eine staatlich garantierte Marktprämie, die Preisschwankungen ausgleicht und stabile Einnahmen sichert. Das Marktprämienmodell ermöglicht es, den Solarstrom gezielt zu vermarkten, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu steigern und gleichzeitig den Energiemarkt effizient zu unterstützen. In diesem Beitrag erklären wir, wie das Marktprämienmodell funktioniert, welche Vorteile es bietet und worauf Anlagenbetreiber achten sollten.

Marktprämienmodell

1. Marktprämienmodell Photovoltaik: Das sind die Vorteile

Mit der Marktprämie profitieren Anlagenbetreiber, die ihren erneuerbaren Strom direkt am Markt verkaufen, von einer finanziellen Absicherung. Sie erhalten die Differenz zwischen dem aktuellen Marktpreis an der Strombörse und der gesetzlich garantierten EEG-Vergütung.

Dieses Modell schafft Anreize für die Direktvermarktung und macht die Vermarktung von Solarstrom wirtschaftlich attraktiv. Es verbindet die Flexibilität des Strommarkts mit der Stabilität der EEG-Förderung, sodass Anlagenbetreiber trotz schwankender Börsenpreise verlässliche Einnahmen erzielen können.

2. Wie funktioniert das Marktprämienmodell?

Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt sind gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, ihren erzeugten Strom direkt zu vermarkten. In der geförderten Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber von den Vermarktern den Marktwert des Stroms und zusätzlich vom Netzbetreiber eine Marktprämie. Diese gleicht die Differenz aus zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis und der EEG-Vergütung, sodass die Gesamtvergütung für den Förderzeitraum konstant bleibt. Steigende oder fallende Börsenstrompreise führen somit zu einer automatischen Anpassung der Marktprämie.

Dieses Verfahren stellt für Anlagenbetreiber eine Herausforderung dar, da sie einen geeigneten Direktvermarkter finden und die aktuellen Börsenstrompreise im Blick behalten müssen. Der Marktwert wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und ergibt sich aus dem Strompreis der jeweiligen Stunde multipliziert mit der eingespeisten Photovoltaikstrommenge; die Erlöse werden monatlich gemittelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Solarpaket 1 eine neue Regelung eingeführt wurde. Diese besagt, dass Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 200 kWp keine Verpflichtung zur Direktvermarktung (§ 21 Abs. 1 bb Nr. 2 EEG 2023 neu) besteht. Vorübergehend gilt diese Ausnahme sogar für Anlagen bis 400 kWp, sofern die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2025 erfolgt.

Allerdings erhalten eingespeiste Strommengen in diesem Fall auch keine Einspeisevergütung (unentgeltliche Abgabe). Diese Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Anlage eine hohe Eigenverbrauchsquote von mindestens 85 % erreicht. Dadurch können Betreiber den erzeugten Strom optimal für den Eigenbedarf nutzen und so wirtschaftliche Vorteile erzielen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Autarkiegrad von 85% nur mit dem Einsatz eines entsprechend starken Speichers machbar ist.

2.1. Was bedeuten die Begriffe Markprämie und anzulegender Wert?

Ein wesentlicher Begriff im Zusammenhang mit dem Marktprämienmodell ist natürlich die Marktprämie. Mit ihr bietet der Staat einen zusätzlichen Anreiz für die Direktvermarktung. Genau betrachtet stellt die Marktprämie die Differenz zwischen dem sogenannten anzulegenden Wert und dem monatlichen Durchschnittspreis für Strom an der Börse.

Der anzulegende Wert dagegen ist der Wert, der bei Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen ermittelt wurde.

Formel für Marktprämie:
Anzulegender Wert EEG - monatlicher Durchschnittspreis für Strom an der Börse

Photovoltaik-Marktprämienmodell

2.2. Höhe des anzulegenden Werts für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sowie an Lärmschutzwänden werden abhängig von ihrer Größe unterschiedlich vergütet. Bei volleinspeisenden Anlagen gelten folgende anzulegende Werte:

  • Bis 10 Kilowatt Peak (kWp): 13,13 Ct/kWh,
  • Bis einschließlich 40 kWp: 11,07 Ct/kWh,
  • Bis einschließlich 100 kWp: 12,56 Ct/kWh,
  • Bis einschließlich 400 kWp: 10,70 Ct/kWh,
  • Bis einschließlich 1.000 kWp: 9,42 Ct/kWh.

Für Gebäude im Außenbereich oder Freiflächenanlagen liegt der anzulegende Wert für Anlagen bis 1.000 kWp bei 6,86 Ct/kWh.

Laut Solarpaket I vom Mai 2024 wird nach einer Übergangsfrist ab einer Anlagengröße von 750 kWp wieder eine verpflichtende Ausschreibung notwendig.

3. Wachstumsinitiative plant ab 2027 Direktvermarktung für alle Anlagen ab 25 Kilowatt

Die geplante Wachstumsinitiative sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 25 Kilowatt (kW) oder mehr ihren erzeugten Strom verpflichtend in die Direktvermarktung geben müssen. In drei Jahresschritten ist vorgesehen, die Leistung von aktuell 100 kW im ersten Schritt auf 90 kW, dann auf 75 kW und schließlich 2027 auf 25 kW abzusenken.

Dazu betont das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, dass keine Eingriffe in den Bestand geplant seien.

Warum die Absenkung auf 25 kW?

Die Absenkung der Leistungsgrenze von 100 kW auf 25 kW hat mehrere Gründe:

  1. Beschleunigung der Energiewende: Kleinere Anlagen werden aktiv in den Strommarkt eingebunden, wodurch der Anteil erneuerbarer Energien weiterwächst.
  2. Netzentlastung: Eine flexible Einspeisung reduziert Netzengpässe und unterstützt die Stabilität des Stromsystems.
  3. Marktgetriebene Vergütung: Direktvermarktung fördert ein marktgerechtes Preisniveau und ermöglicht es Anlagenbetreibern, von hohen Börsenpreisen zu profitieren.

Herausforderungen für Betreiber kleinerer Anlagen 

Die Direktvermarktung stellt insbesondere kleinere Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben:

  • Technische Anforderungen: Anlagen müssen fernsteuerbar sein, damit der Direktvermarkter die Einspeisung koordinieren kann.
  • Vertragsmanagement: Betreiber benötigen einen Direktvermarkter, der ihren Strom an der Börse vermarktet.
  • Betriebsaufwand: Die laufende Überwachung der Marktpreise und die Zusammenarbeit mit dem Vermarkter erfordern mehr Aufwand als die klassische Einspeisevergütung.

Chancen für Anlagenbetreiber

Trotz der Herausforderungen bietet die Direktvermarktung auch Chancen:

  • Höhere Einnahmen: Betreiber können von hohen Strompreisen an der Börse profitieren.
  • Langfristige Marktintegration: Die frühzeitige Umstellung auf die Direktvermarktung bereitet Anlagenbetreiber auf ein zukunftssicheres Modell vor.

Wirtschaftliche Anreize: Die Kombination mit Energiespeichern ermöglicht es, Strom gezielt zu Zeiten hoher Nachfrage einzuspeisen, was die Erlöse zusätzlich steigern kann.

Das bedeutet konkret
Die geplante Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 25 Kilowatt ab 2027 soll die Marktintegration erneuerbarer Energien weiter vorantreiben. Während kleinere Betreiber zunächst vor neuen Herausforderungen stehen, bietet die Direktvermarktung langfristig höhere Einnahmen und stärkt die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen.

Marktprämienmodell-Photovoltaik

4. Das Marktprämienmodell mit einer Direktinvestition in eine Solaranlage nutzen

Eine Investition in eine große Solaranlage bietet attraktive finanzielle und ökologische Vorteile. Dank des Marktprämienmodells profitieren Anlagenbetreiber von stabilen und planbaren Einnahmen. Besonders bei großen Anlagen steigt die Wirtschaftlichkeit durch höhere Erzeugungskapazitäten und Skaleneffekte. Zudem ermöglicht die Direktvermarktung, von steigenden Strompreisen an der Börse zu profitieren. Langfristig reduzieren solche Anlagen nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Energien, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und sichern stabile Renditen.

Zum Schluss bleibt die Frage, wie ein Investor an ein passendes Investitionsobjekt gelangt. Die Suche kann sich trotz zahlreicher Anbieter im Internet schwierig gestalten. Denn Vergleichbarkeit und Transparenz müssen die Basis für eine solch weitreichende Entscheidung bilden. Der Online-Marktplatz unseres Partners Milk the Sun bietet neben der großen Bedienfreundlichkeit eine übersichtliche Darstellung aller Angebote. Dort finden sich Photovoltaikanlagen in allen Entwicklungsstufen von Projektrechten bis zu Abbauanlagen.

Dazu kommt der Umfang des Angebots. Der Marktplatz von Milk the Sun steht auf Platz 1, wenn es um gewerbliche PV Anlagen geht. Die immense Auswahl sichert das schnelle Finden nach gezielter Suche – und das für jedes Budget. Ebenso finden Verkäufer unter den Akteuren Abnehmer für ihre Objekte: Eine Win-win-Situation für alle Markteilnehmer.

In Photovoltaik investieren auf gepachteter Fläche!

Profitieren Sie in vielfältigen Bereichen durch unsere erfahrenen Kooperationspartner.

Solaranlage als Investment kaufen
Solar Investment kaufen
Photovoltaik Investment verkaufen
Solar Investment verkaufen
Großflächige Dächer verpachten
Dachfläche vermieten
Freifläche verpachten ab 1 Hektar
Grundstück verpachten