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Photovoltaik Gewerbeanmeldung

Inhaltsverzeichnis:

PV Anlage Gewerbe anmelden: Das müssen Sie beachten

Die Antwort auf die Frage, Photovoltaik Gewerbeanmeldung ja oder nein, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Aspekt ist, ob der Betreiber ein Unternehmer ist, der Solarstrom gewerblich einspeist oder ob es um Eigenversorgung geht. Dazu kommt die Art und Größe der PV Anlage: ist sie auf Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Industriehallen installiert, oder handelt es sich um eine Freiflächenanlage. Da die individuellen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sein können, soll in diesem Beitrag exemplarisch auf die Szenarien eingegangen werden, bei denen sich die Frage nach einer Photovoltaik Gewerbeanmeldung stellt.

Photovoltaik-Gewerbeanmeldung

1. Wann ist keine Photovoltaik Gewerbeanmeldung erforderlich?

Eines vorweg, wenn Sie eine sogenannte Inselanlage betreiben, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, ist eine Anmeldung nicht notwendig. Das gilt auch für das Marktstammdatenregister.

Bei allen anderen Anlagen gibt es seit Januar 2023 eine tiefgreifende Änderung. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sind von der Pflicht zur Photovoltaik Gewerbeanmeldung ausgeschlossen. Bei Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 15 kWp. Diese Regelung gilt auch rückwirkend. Mit der Befreiung entfällt zudem die Pflicht, eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu beantragen, was weitere Kosten spart.

2. In diesen Fällen müssen Sie PV Anlage Gewerbe anmelden

Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass Sie PV Anlagen mit mehr als 30 kWp – bei einer Wohneinheit sind es 15 kWp – Leistung beim Ordnungs- oder Gewerbeamt Ihrer zuständigen Kommune melden müssen. Die Frist dafür beträgt vier Wochen.

Ergänzung: Bei Mehrfamilienhäusern können die Leistungen der einzelnen Wohneinheiten zusammengefasst betrachtet werden. Dann müssen Sie erst ab einer Obergrenze von 100 kWp Leistung das PV Anlage Gewerbe anmelden.

Gewerblich betriebene Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäude sowie auf Freiflächen müssen dagegen unabhängig von Ihrer Leistung angemeldet werden. Da solche PV Anlagen mit der Absicht, Gewinn zu erzielen betrieben werden, wird dabei in der Regel auch der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten. Davon profitieren kleine Unternehmer, wie Einzelunternehmer oder Personengesellschaften. Sollte der Gewinn diesen Betrag überschreiten, wird die Gewerbesteuer nur auf den Teil des Gewinns fällig, der über dem Freibetrag liegt.

Einzelunternehmer oder Personengesellschaften, die umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer eingestuft werden, müssen sich in der Regel keine Sorgen um die Gewerbesteuer machen. Mit einem jährlichen Umsatz von maximal 22.000 Euro ist es unwahrscheinlich, dass ein Gewinn erzielt wird, der den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Das trifft auch auf viele Betreiber von Photovoltaikanlagen zu. Dazu finden Sie in diesem Beitrag hier mehr.

Gewerbeanmeldung-Photovoltaik

3. Die Kriterien für eine Photovoltaik Gewerbeanmeldung

Zur Abgrenzung von rein privater Stromnutzung mit optionaler Teileinspeisung und einer überwiegenden Einspeisung oder Direktvermarktung helfen folgende Kriterien:

  1. Erzielung von Einnahmen: Falls durch die Solarstromerzeugung Einnahmen erzielt werden, sei es durch den Verkauf von Strom an Dritte in Form von Direktvermarktung oder durch staatliche Einspeisevergütungen, wird dies in der Regel als eine gewerbliche Tätigkeit angesehen.
  2. Einspeisung ins öffentliche Stromnetz:
    Wird der erzeugte Strom aus einer Photovoltaikanlage nicht überwiegend für den Eigenverbrauch genutzt, sondern ins öffentliche Stromnetz eingespeist, gilt dies mit wenigen Ausnahmen als gewerbliche Tätigkeit. Somit werden mit der Einspeisung von Strom Einnahmen erzielt, weshalb der Betrieb als gewerblicher Art einzustufen ist.
  3. Betrieb im geschäftlichen Zusammenhang:
    Steht die Nutzung einer Photovoltaikanlage im Zusammenhang mit einem geschäftlichen oder gewerblichen Betrieb, beispielsweise auf dem Dach eines Firmengebäudes oder einer Produktionsstätte, wird dies in der Regel als gewerbliche Nutzung betrachtet.
  4. Großangelegte Stromproduktion:
    Eine Photovoltaikanlage, die eine beträchtliche Menge an Strom erzeugt, die überwiegend oder ausschließlich für den Verkauf genutzt wird, kann als gewerblich eingestuft werden.

3.1. Den Strom im Gewerbebetrieb verbrauchen

Viele Unternehmen wollen ihren Autarkiegrad hinsichtlich der Energieversorgung erhöhen, um vor Preisschwankungen sicher zu sein. Ist genügend Fläche – meist auf dem Dach – vorhanden, ist eine Photovoltaikanlage die beste Lösung. Zudem ist es lohnender, den eigenen Strom zu nutzen, als auf die Einspeisevergütung zu setzen. Wenn der selbsterzeugte Solarstrom vollständig im Unternehmen verbraucht wird, fällt darauf auch keine Gewerbesteuer an.

Der Vorteil:

Die gewerbliche Nutzung von PV-Strom bietet im Vergleich zu privaten Anlagen einen bedeutenden Vorteil: Die regulären Arbeitszeiten von Unternehmen im Tagesbetrieb stimmen meist mit den produktivsten Stunden der Photovoltaikanlage überein. Das Lastenprofil des eigenen Energieverbrauchs passt somit hervorragend zu den ertragreichsten PV-Zeiten. Diese können je nach Ausrichtung der Anlage entweder in der Mittagszeit, bei Südausrichtung, oder in den Morgen- und Nachmittagsstunden, bei Ost-West-Ausrichtung, liegen.

Dadurch kann der selbsterzeugte Solarstrom direkt für die betrieblichen Bedürfnisse genutzt werden, sei es für den Betrieb von Maschinen in der Produktion, die Stromversorgung der Büroumgebung oder das Laden von E-Autos auf dem Firmengelände. Dadurch entfällt die Notwendigkeit großer Stromspeicher, da der erzeugte Strom unmittelbar verbraucht wird. Kleinere Speicher bedeuten geringere Kosten.

4. Eine PV Anlage Gewerbe anmelden bringt Ihnen Vorteile als Unternehmer

Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen müssen, ergeben sich auf der anderen Seite auch Vorteile für Sie. Diese sind vielfältig und verdienen eine genauere Betrachtung. Hier ein paar der wichtigsten Argumente, die die Steuerpflicht in einem anderen Licht beleuchten.

  • Steuerliche Vorteile:
    Die Gewerbeanmeldung eröffnet Ihnen den Zugang zu speziellen steuerlichen Vorteilen und Abzugsmöglichkeiten, die für Betreiber gewerblicher Photovoltaikanlagen gelten. Diese Vorteile können dazu beitragen, Ihre Steuerlast zu reduzieren und die finanzielle Rentabilität Ihrer PV-Anlage zu erhöhen.
  • Rechtliche Sicherheit:
    Durch eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung sind Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und Strafen geschützt, die entstehen könnten, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage ohne die erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen in Betrieb nehmen.
  • Geschäftliche Perspektiven:
    Dank der Gewerbeanmeldung bieten sich Ihnen Chancen, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen. Sie können den erzeugten Solarstrom verkaufen, Netzverträge abschließen und so eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen.
  • Versicherungsschutz:
    PV-Anlagen im Gewerbebetrieb können von speziellen Versicherungskonditionen profitieren, die Schäden, aber auch Diebstahl oder andere unvorhergesehene Risiken abdecken. Eine Gewerbeanmeldung erleichtert den Zugang zu solchen Versicherungen und bietet zusätzlichen Schutz für Ihre Investition.

Photovoltaik-Gewerbe-anmelden

5. Zuerst beraten lassen, dann Ihr PV Anlage Gewerbe anmelden

Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung, die zur Gewerbesteuerpflicht führt, bedeutet eine größere Investition. Deshalb empfiehlt es sich, eine eingehende Beratung, wie Sie Ihnen das Dienstleistungspaket unseres Partners Milk the Sun bietet. Zudem finden Sie auf dem weltweit Nr. 1 Markplatz für gewerbliche Photovoltaikanlagen auch eine große Auswahl an Anlagen. So kann es sich durchaus lohnen, mit Solarenergie und einer Photovoltaik Gewerbeanmeldung einen Beitrag zur Klimawende zu leisten.

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